Diesmal hat es anscheinend einige Blogger erwischt, die auf ein sog. Mixtape (dabei handelt es sich um Eigenkreationen von DJs, die Originalwerke als Grundlage neuer Zusammenstellungen verwenden) verlinken. Sony lässt hier durch eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei kostenpflichtig abmahnen. Ein Abgemahnter (Lukas Gomber) hat heute auf seiner Internetseite den bisherigen Verlauf dokumentiert.
Meine Meinung: Auch hier lässt Sony Music Entertainment Germany keinen Zweifel daran, jeden noch so kleinen virtuellen Grashalm der Rechtsübertretung mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu unterbinden. Im Jahre 2009 anno Domini gilt es aber auch für Großkonzerne, ihr virtuelles Image zu pflegen. Aktionen wie diese (und seien sie von den Buchstaben des Gesetztes gedeckt) helfen sicherlich nicht dabei, dieses Image positiv zu pflegen.
Weitere Links zum Thema: http://rapresent.me/sony-universal-music-mahnen-blogger-ab/