Sony mahnt weiter

Diesmal hat es anscheinend einige Blogger erwischt, die auf ein sog. Mixtape (dabei handelt es sich um Eigenkreationen von DJs, die Originalwerke als Grundlage neuer Zusammenstellungen verwenden) verlinken. Sony lässt hier durch eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei kostenpflichtig abmahnen. Ein Abgemahnter (Lukas Gomber) hat heute auf seiner Internetseite den bisherigen Verlauf dokumentiert.

Meine Meinung: Auch hier lässt Sony Music Entertainment Germany keinen Zweifel daran, jeden noch so kleinen virtuellen Grashalm der Rechtsübertretung mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu unterbinden. Im Jahre 2009 anno Domini gilt es aber auch für Großkonzerne, ihr virtuelles Image zu pflegen. Aktionen wie diese (und seien sie von den Buchstaben des Gesetztes gedeckt) helfen sicherlich nicht dabei, dieses Image positiv zu pflegen.

Weitere Links zum Thema: http://rapresent.me/sony-universal-music-mahnen-blogger-ab/

Google Sidewiki

Jede Website kommentieren – das ist mit dem neuen Google Sidewiki möglich. Vorrausetzung ist die Google Toolbar. Erstaunlich, mit welchen kleinen Tricks und Spielereien Google versucht, die eigenen Produkten an den Browser zu bringen.

Was genau soll denn das Sidewiki – außer Spam und weiteren Informationen für Google - denn bringen. Wenn es etwas zum kommentieren gibt, sollte dies meiner Meinung nach innerhalb der betrachteten Website geschehen.

Bei mir hatten jedenfalls die Google Toolbar und das Sidewiki eine Halbwertszeit von 30 Minuten…

Rammstein – Provokation par excellence

Seit gestern ist das neue Rammstein Video ‚Pussy‘ online im Netz zu bewundern. Textlich hätte man mehr erwarten können – visuell hat man wohl wie beabsichtigt den Skandal geschafft. Um es ganz unverblümt zu sagen: Spätestens in der zweiten Hälfte gleitet der Kurzstreifen ab und wird zum unzensierten Hardcore Porno.

Damit dürfte die TV Auswertung mindestens problematisch werden. Eventuell zeigen ja einige Pay TV Sender Interesse an dem Video.

Wie auch immer, Rammstein hat es wieder einmal geschafft, für Unruhe zu sorgen.

PS: Einen Link zum neuen Video gibt es an dieser Stelle nicht. Wer weiß, ob man sich damit nicht auf rechtlich unsicheres Terrain begibt…

Links zum Thema: Express online, Bild

Michael Jackson, Sony & Rechtsanwälte

Ein besonders dramatischer Fall in Sachen Unterlassungserklärung spielt sich anscheinen seit einigen Wochen im Internet ab: Nach dem Tode von Michael Jackson haben die Werke des Künstlers Hochkonjunktur. Aktuell wird bei verschiedenen Händlern und Privatverkäufern die sogenannte Michael Jackson: The Ultimate Collection – 32 DVDs + 1 CD in einem schicken Aluminiumkoffer angeboten [1], [2], [3].

Dieser Artikel wird nach Bestellung auch tatsächlich geliefert. Der Inhalt ist zumindest von zweifelhafter Qualität.

Sollten Privatkäufer sich dazu entschließen, diese Sammlung beispielsweise auf der Plattform ebay Deutschland anzubieten ist Vorsicht geboten: ebay nimmt diesen Artikel meist nach einiger Zeit aus dem Angebot. Soweit nichts ungewöhnliches, sind die DVDs zumindest nicht für den deutschen Markt lizensiert. Dramatisch wird es für den potenziellen Verkäufer es einige Wochen später.

Dann nämlich, wird sich eine Münchner Anwaltskanzlei im Namen von Sony melden. Dem Schreiben, dessen Inhalt nicht genau entnommen werden kann, welchen konkreten Tatbestand man mit dem Einstellen des Artikels bei ebay Deutschland erfüllt haben soll, liegt eine Unterlassungserklärung bei.

Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung: €6.000.

Üblich ist in solchen Fällen, ebenfalls die Kosten der Rechtsvertretung (Kostennote) beizufügen. Diese fehlt in der Unterlassungserklärung. Erst auf Rückfrage bei der Kanzlei war in Erfahrung zu bringen, dass die Höhe der Kostennote von der Zusammenarbeit mit der Kanzlei abhängig gemacht wird!

Lässt man sich selbst in der Sache anwaltlich vertreten, kommen weitere Details an Tageslicht: Mit Nichten es hier um den Umstand, dass diese Box nicht für den deutschen Markt lizensiert ist. Dem Verkäufer wird vorgeworfen, Raubkopien angeboten zu haben. Hier präsentiert die Münchner Kanzlei sogleich eine rechtskräftige Unterlassungserklärung vom Amtsgericht München I, wirksam seit August 2009. Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung in diesem Fall: €125.000.

Meine persönliche Meinung zum Vorgehen von Sony und insbesondere der Kanzlei:

Wie kann es sein, dass offenbar nicht gegen die großen, durchorganisierten Händler im Internet vorgegangen wird? Noch heute ist der Artikel bei Amazon England gelistet. Warum ist man offenbar nur auf den kleinen Privatverkäufer aus, für den die Kosten überhaupt nicht absehbar sind?

Liebe Verantwortliche von Sony: Muss wirklich jedem, der diese Box wieder anbietet klar sein, dass es sich nicht um ein Original handelt?

Umzug auf Host Europe Server

Heute sind diese Seiten auf einen Rootserver von Host Europe umgezogen.

Liebe ist für alle da

Meine Herren! Was wird denn momentan für ein Aufstand um das kommende Rammstein Album gemacht? Mal gibt es einen Auschnitt (wohlgemerkt: 1 Minute 23 Sekunden der ersten Singleauskopplung!) auf YouTube, mal wieder nicht.

Hello world!

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